Sind die Tauben ein Tierschutz-Thema?
JA, JA, JA und nochmals JA.......
denn auch diese Geschöpfe wurden uns von Gott anvertraut und nicht an uns ausgeliefert
Tierschutz ist immer dann gefordert, wenn Tieren Leiden und Schmerzen zugefügt werden. In Anbetracht der alternativen Möglichkeiten zur Bestandskontrolle der Stadttauben sollten die tierquälerischen und nicht gesetzeskonformen Maßnahmen der Kommunen der Vergangenheit angehören.
Leider ist dies noch nicht überall der Fall.
Die Informationen über das Thema Stadttauben fließen erst langsam in die Öffentlichkeit,
so dass sich Ängste und Vorurteile auch nur langsam abbauen lassen.
Wenn jedoch am Ende erreicht wird, dass Tauben als verwilderte Haustiere anerkannt werden und wir unsere Verantwortung für sie annehmen,
kann ein tiergerechter und ökologisch sinnvoller Weg zur Bestandskontrolle umgesetzt werden.
Damit würden die Voraussetzungen zu einer für Mensch und Tier tragbaren Lösung geschaffen.
Erfreulicherweise haben sich mittlerweile in vielen Städten sowohl öffentliche Stellen als auch Tierschutzorganisationen
und Menschen der Probleme angenommen.
Die Bundesarbeitsgruppe Stadttauben und der Bundesverband Menschen für Tierrechte sehen in der Anwendung des o.g. Konzeptes den besten Weg, das Stadttauben-Problem nachhaltig und tierschutzkonform zu lösen und der seit 2002 im Grundgesetz festgeschriebenen Staatszielbestimmung Tierschutz (Artikel 20a Grundgesetz) im kommunalen Alltag Rechnung zu tragen.
Die Geschöpfe, die von manchen Menschen als "Ratten der Luft"
verächtlich genannt werden, sollten bedenken, dass sie
selber Ratten sind, allerdings menschliche Ratten.
Denn Ratten sind intelligente Tiere, woran so manch ein Mensch
nicht an die Intelligenz der Ratten stinken kann.
Diese Tauben haben genau so wie wir Menschen:
NUR DAS EINE LEBEN.
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